Rechtsgrundlagen für den Evangelischen Religionsunterricht

Religionsunterricht

Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. (SCHOG §2/1; Schulorganisationsgesetz)
Der evangelische Religionsunterricht trägt dazu bei, diese Bildungsaufgabe zu erfüllen. Er wird im Zusammenwirken von Evangelischer Kirche und Österreichischem Staat gestaltet.

Religionsunterrichtsgesetz

Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, betreffend den Religionsunterricht in der Schule (Religionsunterrichtsgesetz).
https://ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=10009217 (link is external)

Religionsunterrichtsordnung 2008

Die Religionsunterrichtsordnung 2008 finden Sie im gelben Kasten als PDF

Schulbuchlisten 2025/26

Hier finden Sie die Schulbuchlisten des Bundesministeriums für Familien und Jugend und die Informationen zu den Lehrerexemplaren: https://www.schulbuchaktion.at/schulbuchlisten.html(link is external)

Rechtsgrundlagen für evangelische ReligionslehrerInnen

Folgende Unterlagen finden Sie am Ende im gelben Kasten hinterlegt:

Rundschreiben Nr. 20/2023 BMBWF
Vereinbarung KonfirmandInnenunterricht
Vereinbarung Methodistenkirche